Örtliche Bauaufsicht

Sicherstellung aller Leistungen

Die örtliche Bauaufsicht (ÖBA) umfasst die örtliche Vertretung der Interessen des Bauherrn, einschließlich der Ausübung des Hausrechtes auf der Baustelle, durch die örtliche Überwachung auf vertragsgemäße Herstellung des Werkes.

Sie stellt also sicher das der Bauherr jene Leistungen bekommt die er sich im Zuge der Planung und Ausschreibung hinsichtlich Quantität, Qualität, Kosten und Zeitrahmen ausbedungen hat. Diesbezüglich überwacht die ÖBA die Ausführung auch auf Einhaltung der gesetzlichen und normierten Vorgaben auf deren Einhaltung und veranlasst gegebenenfalls deren Nachbesserung.

Vereinzelt kommt es vor, dass im Zuge eines Projektes der Bauherr meint diese Agenden selbst zu übernehmen. Die daraus folgende Conclusio ist meist Chaos und ein fehlgeleiteter Projektverlauf der allen Beteiligten zu schaffen macht und dem Bauherren Zeit, Nerven und vor allem GELD kosten.